Keine Lebensmittelgruppe wird in Deutschland in einer solchen Vielfalt
angeboten wie Wurstwaren. Nicht umsonst gelten die deutschen Wursthersteller,
besonders im Bereich der Brüh- und Kochwürste als die besten
der Welt. Diese Vielfalt des Angebotes darf, wenn sie erhalten bleiben
soll, einerseits nicht durch Reglementierungen eingeschränkt werden.
Sie muss sich andererseits aber auch bestimmten Regeln unterwerfen,
deren oberster Grundsatz die Einhaltung des Qualitäts- und Reinheitsprinzips
ist. Es muss das Ziel des Wurstproduzenten sein, die Vielfalt seiner
Erzeugnisse und deren Genusswert auf höchstes Niveau zu bringen. Die
bestehenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen hindern ihn in diesem
Bestreben nicht. Diese Vorschriften sollen nur sicherstellen, dass Fleischerzeugnisse,
je nach ihrer Qualitätsstufe, ein Mindestmaß an Wertbestimmenden
Bestandteilen enthalten. Die entsprechenden Beurteilungsmaßstäbe
sind nicht durch Gesetz oder Verordnung festgelegt, sondern sie finden
sich in den ,,Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse".
Sie sind als Bestandteil des deutschen Lebensmittelbuches stets dann heranzuziehen,
wenn es darum geht, beim Fehlen rechtsverbindlicher Vorschriften den reellen
Handelsbrauch zu ermitteln. Mit der Erstellung der ,,Leitsätze für
Fleisch und Fleischerzeugnisse" hat man einen positiven Maßstab
für die Qualitätsbeurteilung von Fleischerzeugnissen eingeführt.
Da in ernährungsphysiologischer Hinsicht das Fleischeiweiß den
höchsten Wert innerhalb eines Fleischerzeugnisses besitzt, ist diesem
Wertbestimmenden Anteil der Vorrang zu geben.
Fleisch ist um so wertvoller, je geringer sein Anteil an Sehnen und
anderen Bindegewebssubstanzen (Kollagen, Elastin) ist. Aus diesem Grunde
hat man den Anteil des Fleischeiweißes zum Wertbestimmenden Bestandteil
eines Fleischerzeugnisses gemacht, den man erhält, wenn man vom Gesamtfleischeiweiß
den Anteil an Bindegewebseiweiß abzieht und damit das so genannte
bindegewebseiweißfreie Fleischeiweiß (BEFFE) erhält. Im
Grunde genommen ist der BEFFE-Gehalt nichts weiter als ein Maßstab
für den Gehalt eines Fleischerzeugnisses an bindegewebsarmen Magerfleisch.
Je höher dieser Anteil ist, um so höher ist auch der Anteil an
BEFFE, die Festlegung eines Mindest-Beffe-Anteiles sollte dabei nicht bedeuten,
dass nur noch Spitzenqualitäten produziert werden sollen, sondern
die Leitsätze berücksichtigen durch die unterschiedlich hohen
BEFFE-Gehalte durchaus unterschiedliche Qualitäten und engen damit
keinesfalls die bestehende Möglichkeit ein, ein breites Sortiment
von Wurstwaren, zu unterschiedlichen Verkaufpreisen, zu produzieren. Die
BEFFE-Werte sind unter Beachtung bereits bestehender handelsüblicher
Rezepturen festgelegt worden. Diese Beffe-Werte schließen Toleranzen
ein, die sich aus der Tatsache ergeben, dass sowohl die Untersuchungsergebnisse
bestimmte Schwankungen aufweisen, als auch die Zusammensetzung des Verarbeitungsfleisches
Schwankungen ausgesetzt ist. Andererseits gelten für die bestehenden
Werte keinerlei zusätzliche Toleranz-Werte, so dass bei einer
Unterschreitung der betreffenden BEFFE-Werte mit Beanstandungen gerechnet
werden muss.
Schließlich muss noch darauf hingewiesen werden, dass
nicht nur der BEFFE-Wert für die Qualität eines Fleischerzeugnisses
maßgebend ist, sondern sich bei ausreichendem BEFFE-Gehalt auch Beanstandungen
ergeben können, wenn die Summe der Fett- und Wassergehalte das herkömmliche
Maß überschreiten. Die Leitsätze lassen offen, wann das
,,herkömmliche Maß" überschritten ist. Besonders beim Fettgehalt
ergeben sich hier Schwierigkeiten, da innerhalb der einzelnen Bundesländer
für manche Erzeugnisse unterschiedliche Auffassungen über die
Höhe des zu tolerierenden Fettgehaltes bestehen. Andererseits kann
der prozentuale Fettgehalt eines Fleischerzeugnisses je nach Art und Verpackung
(Dose, Naturdarm, Kunstdarm, wasserdampftundurchlässige Verpackung)
nicht exakt angegeben werden, da er besonders bei Rohwurst, aber auch bei
anderen Würsten in luftdurchlässigen Umhüllungen, dauernden
Schwankungen unterliegt. Dieses Unvermögen lässt sich beherrschen,
wenn man das Fett-Eiweiß-Verhältnis als Beurteilungsmaßstab
anwendet, weil dieses Verhältnis auch bei Austrocknung der Wurst nahezu
konstant bleibt. Zu umgehen sind diese Schwierigkeiten, wenn der Hersteller
selbst, den Fettgehalt seiner Erzeugnisse deklariert.
Exeltabelle für Beffe in der jede Wurstrezeptur eingetragen werden kann zur Errechnung des Beffegehalts.