Welchen Notruf?
Die Frage ist berechtigt, kann aber nicht pauschal beantwortet werden, wie ein kurzes Beispiel verständlichen soll. Ein im ländlichen Raum Bayerns weilender Taucher aus Hamburg möchte mit seinem Mobiltelefon einen Tauchunfall melden und wählt die ,,112". Die Aufschaltung erfolgt zu der an der Empfangsstation nächstgelegenen Polizeiinspektion, weil die Abfrageeinrichtung für die 112 sich in ländlichen Gebieten Bayerns - ohne Berufsfeuerwehr - bei der zuständigen Polizeidienststelle befindet. Der Taucher wird zunächst überrascht sein, dass er bei der Polizei ,,gelandet" ist, wo er doch die Feuerwehr gerufen hat. Der Polizeibeamte wird sicher sein Hilfeersuchen aufnehmen und weiterleiten. Das ist aber auch schon alles. Ein Polizeibeamter ist kein ausgebildeter Fachmann im Rettungsdienst und wird daher die entscheidenden, fachkundigen Fragen nicht stellen. Die Abfrage medizinischer Sachverhalte muss aber in der Regel bei Notfallgesprächen immer Grundvoraussetzung sein. Zudem kommt die Zeitverzögerung für die Weitergabe des Hilfeersuchens und die zwangsläufige doppelte Abfrage durch den Rettungsdienst.
Obwohl in Bayern über die Rufnummern 110 und 112 grundsätzlich
auch medizinische Hilfe herbeigerufen werden kann, gehen doch 40% der Informationen
des Anrufers auf diese Weise verloren. Dies ergab eine Untersuchung der
Universität Würzburg. Eine andere Studie der FORPLAN Forschungs-
und Planungsgesellschaft für das Rettungswesen belegt, dass die
Geschehen am Notfallort nur unvollständig übermittelt werden.
Der ,,Informationsgehalt im Meldebild" wird bei 55,1% mit ,,mittel" angegeben.
Es wäre im oben genannten Beispiel deshalb besser gewesen, die Rufnummer
,,19 222" der Rettungsleitstelle anzurufen. Dies ist übrigens seit
Oktober 1998 in Bayern auch ohne Vorwahl möglich, jedoch nicht mit
einem Mobiltelefon!
Prinzipiell kann für die Bundesrepublik Deutschland die Empfehlung
gegeben werden, bei einem Tauchunfall die regional unterschiedliche Notrufnummer
für den Rettungsdienst zu rufen. Ist sie nicht bekannt, sollte unverzüglich
und unabhängig vom Fest- und Mobilfunknetz die 112 gerufen werden.
Die hier aufgelisteten Krankenhäuser verfügen über Druckkammern, und behandeln auch Tauchunfälle.
1000 Berlin - Institut für hyperbare Medizin Tel. 030 - 81004-220 (81004-0)
2000 Kiel - Schiff-Fahrtsmedizinisches Institut der Marine Tel. 0431 - 54090
28777 Bremen - Zentrum für Tauch- und Überdruckmedizin Tel. 0421 - 6007577
30163 Hannover - Druckkammerzentrum Lister Krankenhaus Tel. 0511 - 965610 (0171 - 6412207)
45145 Essen - Tauchmedizinisches Zentrum für hyperbare Sauerstofftherapie
Tel. 0201 - 28066-02
Fax. 0201 - 28066-04
e-mail tauchmed.essen@t-online.de
47139 Duisburg - St. Joseph Hospital Tel. 0203 - 80010
5000 Köln - Druckkammerzentrum am ev. Krankenhaus Tel. 0221 - 4201051
55131 Mainz - Universitätsklinikum Tel. 06131 - 170
65719 Hofheim - HBO Zentrum Tel. 06192 - 5062
7000 Stuttgart - Tauchunfallzentrum Tel. 0711 - 280211
8000 München - Tauchernotruf Tel. 089 - 406655
89081 Ulm - Bundeswehrkrankenhaus Tel. 0731 - 1712285
88662 Überlingen - Städtisches Krankenhaus Tel. 07551 - 990
Deutsche Rettungsflugwacht Stuttgart Tel. 0711 - 701070
SAR Leitstelle Münster
Tel. 02851 - 135757